Testament

Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie selbst sich irgendwann nicht mehr um sie kümmern können. Andere wiederum erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind.

 

Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht, doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch ein gemeinnütziger Verein als Erben eingesetzt werden.

 

Der Vorteil der Gemeinnützigkeit: Solche Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wer also einem gemeinnützigen Tierschutzverein etwas vererbt, dessen Hilfe kommt ungeschmälert bei den Tieren an.

 

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