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Tier aufgefunden?
Mehr als 100.000 Tiere gehen im Jahr verloren. Haben Sie eines davon gefunden oder ist Ihnen ein Hund oder eine Katze sogar direkt zugelaufen, gehen Sie bitte immer erst einmal davon aus, dass sie ein Zuhause haben. Ein Hund ohne Begleitung dürfte entwischt sein. Bei einer Katze können Sie einen Freigänger nur schwer von einem entlaufenen Tier unterscheiden. Fahren oder gehen Sie nicht einfach weiter, wenn Sie ein verletztes oder totes Tier sehen. Prüfen Sie bitte, ob es noch lebt und helfen Sie ihm, falls das so ist. Ist das Tier bei Ihrem Eintreffen bereits tot, informieren Sie bitte wenigstens das nächste Tierheim oder die Polizei, damit sich jemand um das Tier kümmert und die Chance besteht, dass der Halter erfährt, was mit seinem Liebling passiert ist.
Vorsicht: Tiere, die zum "jagdbaren Wild" gehören (so das Amtsdeutsch) dürfen nicht vom Fundort entfernt werden. Dies wäre "Wilderei", denn sie sind Eigentum des Jägers. Dieser muß sofort informiert werden. Ist er nicht bekannt oder erreichbar, ist die Polizei zu benachrichtigen. Die betroffenen Tiere werden i.d.R. noch am Unfallort erlöst.
Verletzte Igel und andere Wildtiere, an denen der Jagdpächter kein Interesse hat, dürfen dagegen bedenkenlos zum Tierarzt gebracht werden. Wildtiere unterstehen dem Naturschutzgesetz und müssen nach Gesundung unbedingt in die Nähe des Fundortes zurückgebracht werden, außerhalb der Gefahrenzone versteht sich.
| Telefon: 0160-5709560 auch Whatsapp/SMS Bitte beachten Sie, dass wir berufstätig sind und uns ehrenamtlich kümmern. Falls Sie uns also nicht gleich erreichen, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen zurück. Danke!
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